Zufriedenheitsbefragung bei Anwältinnen und Anwälten

Das neue Führungsmodell des Bundes (NFB) wurde auf den 1. Januar 2017 eingeführt und hat folgende Ziele: 

  • Steigerung der Qualität, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit, 
  • Verbesserung der Haushaltssteuerung und 
  • Förderung einer ergebnisorientierten Führung und Kultur. 


Das Bundesstrafgericht hat im Jahr 2017 eine erste und im Jahr 2021 eine weitere Umfrage bei Rechtsvertreter/-innen, die an einem oder mehreren Verfahren bei einer seiner Kammern beteiligt war, durchgeführt. Ziel dieser Umfrage war es, die Qualität der Leistungen des Bundesstrafgerichts zu evaluieren und diese gegebenenfalls zu verbessern bzw. entsprechende Anpassungen vorzunehmen.  

Um die Anonymität und die Datenqualität zu gewährleisten, wurde die Befragung in Zusammenarbeit mit dem Institut M.I.S. Trend in Lausanne durchgeführt.

Zufriedenheitsbefragung 2021

Der Fragebogen enthielt 26 Fragen und wurde 926 Rechtsvertreter/-innen zugestellt; 169 (18%) haben an der Befragung teilgenommen. Diese zweite Umfrage hatte zwar eine geringere Beteiligung, bestätigte aber die Auswertung von 2017. 
Die Gesamtbewertung mit einem Mittelwert von 7,7 auf einer 10er-Skala bleibt gut. 

Die Stärken bleiben: 
- der Kontakt mit den Mitarbeitenden, Mittelwert: 8,6 (2017: 8,5); 
- das Dispositiv, Mittelwert: 8,2 (2017: 8,2); 
- die Durchführung der Hauptverhandlung, Mittelwert: 8,0 (2017: 7,8). 

Wo 2017 das grösste Verbesserungspotenzial gesehen wurde, gab es Verbesserungen: 
- Entscheiddatenbank / Recherche in der Rechtsprechung, Mittelwert: 7,5 (2017: 7,2); 
- Erhalt des Entscheids innert angemessener Frist, Mittelwert: 7,1 (2017: 6,9); 
- Klarheit und Nachvollziehbarkeit der Begründung, Mittelwert: 7,2 (2017: 7,1). 

Das Bundesstrafgericht wird diese Daten und die Anmerkungen der Teilnehmenden im Detail analysieren sowie die entsprechenden Folgemassnahmen definieren, um die Leistungen des Bundesstrafgerichts zu verbessern.
Ergebnisse der Zufriedenheitsbefragung bei Anwältinnen und Anwälten 2021

Zufriedenheitsbefragung 2017

Der Fragebogen enthielt 15 Fragen und wurde 665 Rechtsvertreter/-innen zugestellt; 370 (56%) haben an der Befragung teilgenommen.  

Die Gesamtbewertung mit einem Mittelwert von 7,8 auf einer 10er-Skala fällt positiv aus.

Als Stärken haben sich das Dispositiv der Entscheide (Klarheit und Vollstreckbarkeit; Mittelwert: 8,2) sowie der Kontakt mit den Mitarbeitenden (Mittelwert: 8,5) herauskristallisiert.  

Gemäss der Befragungsergebnisse sind als verbesserungsfähige Punkte die Entscheiddatenbank / Recherche in der Rechtsprechung (Mittelwert: 7,2), die Klarheit und Nachvollziehbarkeit der Begründung (Mittelwert: 7,1) und der Erhalt des Entscheids innert angemessener Frist (Mittelwert: 6,9) zu nennen.
Ergebnisse der Zufriedenheitsbefragung bei Anwältinnen und Anwälten 2017