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27.11.2025 - 09:00, Verhandlungsbeginn 28.11.2025 - 09:00, Reservedatum Ort: II Gerichtssaal |
Fall: SK.2025.14 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. und B. wegen Widerhandlung gegen das Güterkontroll- und das Kriegsmaterialgesetz (Art. 14 Abs. 1 GKG und Art. 33 Abs. 1 KMG). Bemerkungen In Bezug auf Kriegsmaterialien und der nationalen Ausfuhrkontrolle unterliegende Güter, die von Deutschland über die Schweiz nach China transportiert und im Zeitraum von Juli 2015 bis Oktober 2017 an das Militärmuseum der chinesischen Volksrevolution geliefert worden sein sollen, wird B. vorgeworfen, gegenüber dem SECO Falschangaben gemacht zu haben. B.s Tochter A. wird vorgeworfen, gegenüber dem SECO falsche Angaben hinsichtlich der im Jahr 2019 auf derselben Transportroute nach China zu liefernden Güter gemacht zu haben. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Deutsch |
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11.12.2025 - 08:30, Verhandlungsbeginn 12.12.2025, Entscheidverkündung Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2025.34 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache der Bundesanwaltschaft und der Privatklägerschaft gegen A. wegen versuchten Mordes (Art. 112 i.V.m. Art. 22 und 7 StGB), mehrfacher qualifizierter Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 und Abs. 3 StGB), Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 i.V.m. Art. 7 StGB) sowie verschiedener Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, darunter mehrfaches Fahren in fahrunfähigem Zustand (Art. 91 Abs. 2 lit. a SVG) und mehrfaches Fahren ohne Berechtigung (Art. 95 abs. 1 lit. b SVG). Bemerkungen A. wird vorgeworfen, am 31. Januar 2023 in einem Wohnquartier an einem geparkten Motorfahrzeug seiner ehemaligen Geliebten B. eine von ihm zuvor beschaffte Splitterhandgranate mit gezogenem Sicherungssplint derart angebracht zu haben, dass diese beim Einsteigen aus ihrer Position gefallen, unter das Motorfahrzeug gerollt und dort nach wenigen Sekunden detoniert sei. B. habe das Fahrzeug unverletzt verlassen können, während die Splitter im Umkreis von bis zu 40 Metern grosse Schäden im Umfang von mehr als Fr. 56'000.-- verursacht hätten. A. habe dabei in der Absicht gehandelt, B. zu töten oder zumindest lebensgefährlich zu verletzen, bzw. er habe dies in Kauf genommen. Aufgrund der Nähe zum Detonationspunkt habe A. zudem für eine Vielzahl von Personen eine konkrete Gefahr für Leib und Leben sowie für fremdes Eigentum geschaffen. A. wird im Weiteren insbesondere vorgeworfen, am 27. März 2023 in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter Blutalkoholkonzentration ein Motorfahrzeug gelenkt, beim Parkvorgang mit einem geparkten Motorfahrzeug kollidiert und den Unfallort ohne Schadensregulierung oder Meldung an die Polizei verlassen zu haben. Zudem soll er im Zeitraum vom 13. Januar 2023 bis zum 1. Februar 2024 diverse private sowie berufsmässige Sach- und Personentransporte, u.a. mit schweren Motorfahrzeugen, durchgeführt haben, obwohl ihm der Führerschein mit Verfügung vom 6. Januar 2023 entzogen worden war. Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht Sprache: Deutsch |