09.10.2024 - 10:30, Entscheidverkündung Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2023.35 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG), eventualiter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 abs. 1 lit. c BetmG), Förderung der Prostitution (Art. 195 lit. c StGB), Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen (Art. 226 Abs. 2 StGB), Gewaltdarstellungen (Art. 135 Abs. 1 und Abs. 1bis StGB), Pornografie (Art. 197 Ziff. 4 StGB) sowie unrechtmässigem Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe (Art. 148a Abs. 1 StGB) Bemerkungen A. wird zusammengefasst vorgeworfen, im Zeitraum von März/April 2019 bis September 2019 insgesamt rund 98 Gramm Reinsubstanz Kokain verkauft zu haben. Zudem soll A. in der Zeit von August bis September 2019 zusammen mit B. die Handlungsfreiheit der in der Schweiz tätigen Prostituierten C. in unzulässiger Art und Weise eingeschränkt haben. Ferner wirft ihm die Anklage vor, zwischen 2015 und Juni 2016 ca. 2.4 kg Emulsions-Sprengstoff in die Schweiz gebracht und gelagert zu haben sowie Mitte März 2017 ca. 800 Gramm des Sprengstoffes nach Deutschland transportiert und einem Mitglieder einer Gruppierung übergeben zu haben, die geplant habe, damit ein Fahrzeug in die Luft zu sprengen. Schliesslich wird A. vorgeworfen verbotene pornografische und gewaltdarstellende Dateien besessen, eine Gewaltdarstellung einer Drittperson gezeigt sowie zwischen März 2019 und Mai 2020 unrechtmässig Taggeldleistungen der SUVA im Umfang von Fr. 54'000.-- bezogen zu haben. Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht Sprache: Deutsch |
21.10.2024 - 09:00, Verhandlungsbeginn Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2024.52 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache der Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Beteiligung an bzw. Unterstützung einer terroristischen Organisation (Art. 260ter StGB); Widerhandlungen gegen Art. 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen und Gewaltdarstellungen (Art. 135 Abs. 1 StGB). Bemerkungen A. wird vorgeworfen zu einem nicht näher bestimmten Zeitpunkt um den 12. September 2017 zunächst Unterstützer und spätestens seit 2020 Mitglied der terroristischen Organisation «Islamischer Staat» (IS) gewesen zu sein. Im Jahr 2017 soll er versucht haben, über die Türkei nach Syrien zu reisen, um sich dort dem IS als Kämpfer anzuschliessen. Weiter wird ihm vorgeworfen, sich nach seiner Einreise in die Schweiz am 15. Dezember 2021 mit anderen Mitgliedern und Unterstützern des IS vernetzt und dabei den Plan verfolgt zu haben, in Europa, namentlich in Frankreich, ein terroristisches Attentat im Namen des IS zu begehen. Im Zeitraum vom 15. Oktober 2021 bis 25. Februar 2022 soll er zudem über Social Media eine Vielzahl von Propagandamaterialien zugunsten des IS sowie der mit der «Al-Qaïda» verwandten terroristischen Organisation «Hay’at Tahrir al-Sham» verbreitet und diverse Gesprächspartner von der Ideologie des IS überzeugt resp. diese in ihrer Gesinnung bestärkt haben. Schliesslich wirft ihm die Anklage vor, auf seinem Mobiltelefon sieben Gewaltdarstellungen abgespeichert zu haben. Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht Sprache: Deutsch |
24.10.2024 - 10:30, Verhandlungsbeginn Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2024.37 Art der Delikte Bundesanwaltschaft und Eidgenössisches Finanzdepartement gegen A. und B. (Verwaltungsstrafverfahren) wegen Tätigkeit als Finanzintermediär ohne Bewilligung (Art. 44 FINMAG i.V.m. Art. 14 GwG). Bemerkungen A. und B. wird vorgeworfen, vom 11. Oktober 2017 bis zum 22. März 2018 über die von ihnen vertretene Gesellschaft C. eine Tätigkeit als Finanzintermediär ausgeübt zu haben, ohne sich einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) angeschlossen oder eine Bewilligung der FINMA gehabt zu haben. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Deutsch |
28.10.2024 - 08:30, Verhandlungsbeginn Ort: II Gerichtssaal |
Fall: SK.2024.40 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. wegen Diebstahls (Art. 139 Ziff. 1 StGB), Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 StGB), Datenbeschädigung (Art. 144bis Ziff. 1 StGB), Betrugs (Art. 146 Abs. 1 StGB), versuchten Betrugs (Art. 146 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 StGB), betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 Abs. 1 StGB), gewerbsmässig verübter Straftaten (Art. 139 Ziff. 2, 146 Abs. 2 und 147 Abs. 2 StGB), Verleumdung (Art. 174 Ziff. 1 StGB), Beschimpfung (Art. 177 Abs. 1 StGB), Drohung (Art. 180 Abs. 1 StGB), In Umlaufsetzens falschen Gelds (Art. 242 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 StGB), Einführens, Erwerbs, Lagerns falschen Gelds in grossen Mengen (Art. 244 Abs. 2 i.V.m. Art. 250 StGB), Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB), Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 StGB), versuchter Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 StGB i.V.m. Art. 22 StGB), falscher Anschuldigung (Art. 303 Ziff. 1 StGB), Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch (Art. 94 Abs. 1 SVG), Fahrens ohne Berechtigung (Art. 95 Abs. 1 lit. a SVG) und Verstosses gegen Art. 19a Ziff. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 lit. d BetmG. Bemerkungen A. wird vorgeworfen, zwischen Frühjahr 2020 und 22. Juli 2020 insgesamt 285 gefälschte EUR 20, 50 und 500 im Gesamtwert von EUR 47'700 im Internet bestellt bzw. aus Zutphen (Niederlande) eingeführt zu haben und anschliessend zwischen Frühjahr und August 2020 insgesamt 20 gefälschte EUR im Gesamtwert von EUR 5'500 als echt in Umlauf gesetzt zu haben. Des Weiteren wird ihm vorgeworfen, zwischen Mai 2020 und dem 24. Februar 2023 in 15 Fällen verschiedene Betrügereien und Betrugsversuche über Anzeigen auf Online-Verkaufsplattformen, zwischen dem 10. Juni und Mitte August 2020 10 Betrügereien mit Falschgeld, zwischen Juli 2021 und Mai 2022 einen Betrug zum Nachteil eines sozialmedizinischen Zentrums und einer Gemeinde, am 9. Mai 2022 einen Betrug zum Nachteil einer Versicherung sowie zwischen dem 5. und 6. Dezember 2022 einen Betrug über eine gebührenpflichtige Nummer begangen zu haben. Darüber hinaus werden ihm gewerbsmässiger Betrug, Geldwäscherei sowie Versuch dazu, gewerbsmässiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, gewerbsmässiger Diebstahl, Urkundenfälschung, Sachbeschädigung, Datenbeschädigung, falsche Anschuldigung, Beschimpfung, Drohung, Verleumdung, Fahren ohne Berechtigung, Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch und Verstoss gegen Art. 19a Ziff. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 lit. d BetmG zur Last gelegt. Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht Sprache: Französisch |
13.11.2024 - 10:15, Verhandlungsbeginn 14.11.2024, Reservedatum Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2024.30 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. und B. wegen mehrfachen In Umlaufsetzens falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 StGB), mehrfachen Einführens, Erwerbens, Lagerns falschen Geldes (Art. 244 Abs. 1 StGB), mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 Abs. 1 StGB) und gegen B. wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Art. 33 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 5 Abs. 2 lit. c und Art. 12 WG). Bemerkungen A. und B. wird in der Hauptsache vorgeworfen, sie hätten vom 17. November bis 18. November 2021 gemeinsam in Basel insgesamt 346 gefälschte Fünffrankenmünzen an Spielautomaten als echt in Umlauf gesetzt, welche sie zuvor sowie weitere 393 gelagert hätten. A. wird zudem beschuldigt, er habe am 16. November 2021 mindestens 1'406 gefälschte Fünffrankenmünzen aus Deutschland in die Schweiz eingeführt und anschliessend – teilweise mit B. – bis am 18. November 2021 in Basel gelagert, wovon er 40 zur Begleichung einer Hotelrechnung verwendet habe. B. wird zusätzlich zur Last gelegt, er habe ohne Bewilligung ein Elektroschockgerät aufbewahrt. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Deutsch |
02.12.2024 - 09:00, Verhandlungsbeginn Pressesaal 03.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung I Gerichtssaal 04.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung I Gerichtssaal 05.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung II Gerichtssaal 06.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung I Gerichtssaal 09.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung II Gerichtssaal 10.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung II Gerichtssaal 11.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung II Gerichtssaal 12.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung II Gerichtssaal 13.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung II Gerichtssaal 16.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung I Gerichtssaal 17.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung I Gerichtssaal 18.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung I Gerichtssaal 19.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung II Gerichtssaal 20.12.2024, Fortsetzung der Verhandlung I Gerichtssaal 20.01.2025, Reservedatum I Gerichtssaal 21.01.2025, Reservedatum I Gerichtssaal |
Fall: SK.2023.49 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen passiver Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies Abs. 2 StGB) sowie gegen B., C. und D. wegen aktiver Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies Abs. 1, betreffend D. i.V.m. Art. 102 Abs. 2 StGB). Bemerkungen A. wird im Wesentlichen vorgeworfen, in seiner Eigenschaft als ausländischer Amtsträger zwischen dem 7. April 2009 und dem 20. Oktober 2011 wissentlich und willentlich nicht gebührende Vorteile in Form von Banküberweisungen, Bargeldübergaben sowie Zahlung von Hotel- und Verpflegungskosten angenommen zu haben, die ihm insbesondere von B. und C. gewährt wurden. B. und C. wird vorgeworfen, A. zwischen August 2009, spätestens ab dem 25. August 2009, und dem 20. Oktober 2011 (in Bezug auf B.) resp. zwischen dem 10. Juli 2009 und dem 20. Oktober 2011 (in Bezug auf C.) als Mittäter im Namen der D.-Gruppe wissentlich und willentlich nicht gebührende Vorteile in Form von Banküberweisungen und Bargeldübergaben gewährt zu haben. C. wird in diesem Zusammenhang vorgeworfen, die oben genannten ungebührenden Vorteile durch Unterlassung gewährt zu haben, da ihm innerhalb der D.-Gruppe eine Garantenstellung zugekommen sei. D. wird vorgeworfen, zwischen dem 7. April 2009 und dem 20. Oktober 2011 nicht alle angemessenen und notwendigen organisatorischen Massnahmen innerhalb des Unternehmens getroffen zu haben, um die aktive Bestechung ausländischer Amtsträger zu verhindern. Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht Sprache: Französisch |