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30.09.2026 - 09:15, Verhandlungsbeginn 30.09.2026 - 12:00, Entscheidverkündung Ort: II Gerichtssaal |
Fall: SK.2026.38 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen mehrfacher Fälschung von Ausweisen (Art. 252 StGB), teils Anstiftung dazu (Art. 252 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 StGB). Bemerkungen A. wird vorgeworfen, er habe ein echtes, unterzeichnetes Fähigkeitszeugnis des Erziehungsdepartements des Kantons St. Gallen gefälscht und dieses am 31. August 2024 anlässlich seiner Bewerbung bei der B. AG eingereicht. Ausserdem habe der vorbestrafte A. seinen Kollegen C. Ende März resp. Anfang April 2025 gebeten, dessen eigenen, echten Privatauszug aus dem Strafregister, welcher keine Vorstrafen enthalten habe, in der Weise zu bearbeiten, dass dieser aussehen würde, als ob er auf ihn (A.) lauten würde. Am 2. April 2025 habe A. den von C. bearbeiteten Privatauszug aus dem Strafregister bei der B. AG eingereicht. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Deutsch |
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05.10.2026 - 09:00, Verhandlungsbeginn 06.10.2026, Reservedatum 10.11.2026 - 16:00, Entscheidverkündung Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2025.22 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Sache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 StGB). Bemerkungen A. wird vorgeworfen, zumindest am 19. Juli 2020 den Betrag von EUR 50'000.00 von Italien in die Schweiz transportiert und an ihrem Domizil aufbewahrt zu haben. Das Geld sei in drei Plastiksäcklein verpackt gewesen, welche in einem mit Wasser und Puder durchtränkten Stoff eingewickelt und in einer Tasche mit doppeltem Boden versteckt gewesen seien. Auf diesem Geld wurden Betäubungsmittelspuren gefunden, wobei gemäss Anklage A. gewusst haben soll, dass das Geld aus einem Verbrechen, insbesondere aus einer qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, stammt. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Italienisch |
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07.10.2026 - 10:15, Verhandlungsbeginn Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2026.34 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen qualifizierten politischen Nachrichtendienstes (Art. 272 Ziff. 1 i.V.m. Ziff. 2 StGB) und vorsätzlicher Ausübung einer Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung im Sinne des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Art. 115 Abs. 1 lit. c AIG). Bemerkungen A. wird vorgeworfen, von der Schweiz aus zwischen Juli 2018 und Mai 2019 insgesamt 59 Nachrichten mit politischen Inhalten mit Bezug zu einer militanten Gruppierung an einen ausländischen Geheimdienst und weitere ausländische sicherheitspolitische, staatliche Akteure übermittelt zu haben. In diesem Zusammenhang soll A. zwischen Ende März und Mitte April 2019 zudem mehrere Telefonanrufe an ein ausländisches Polizeidezernat getätigt und den zuständigen Beamten nicht offenkundige Informationen über diese Gruppierung resp. Mitglieder derselben mitgeteilt haben. Schliesslich wird A. zur Last gelegt, zwischen November 2019 und Februar 2020 in einem Restaurant gearbeitet zu haben, ohne über die für Asylsuchende nötige Arbeitsbewilligung verfügt zu haben. Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht Sprache: Deutsch |
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13.10.2026 - 10:15, Verhandlungsbeginn 13.10.2026, Voraussichtliche Urteilseröffnung Ort: II Gerichtssaal |
Fall: SK.2026.26 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft B. gegen A. wegen Beschimpfung (Art. 177 StGB i.V.m. Art. 59 PBG). Bemerkungen A. wird vorgeworfen, er habe am 7. Dezember 2025 im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle auf der Zugfahrt von Zürich Hauptbahnhof in Richtung Zürich Flughafen die SBB-Zugbegleiterin B. mit Worten beschimpft. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Deutsch |
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16.10.2026 - 10:15, Verhandlungsbeginn Ort: II Gerichtssaal |
Fall: SK.2026.41 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. wegen Warenfälschung (Art. 155 Ziff. 1 Abs. 3 StGB). Bemerkungen A. wird vorgeworfen, er habe insgesamt 300 Stück unechte Briefmarken, welche jeweils einen Frankaturwert von Fr. 1.20 bzw. insgesamt Fr. 360.-- vorspiegeln würden, zu einem Preis von insgesamt Fr. 122.94 auf der ausländischen Internetplattform B. bestellt. Diese Sendung sei zwischen dem 14. August 2025 und 9. September 2025 bei der Einfuhr in die Schweiz durch den Schweizerischen Zoll abgefangen worden. Dabei habe A. zumindest in Kauf genommen, unechte Briefmarken in die Schweiz einzuführen und sie in der Folge als echt in Verkehr zu bringen bzw. zu verwenden. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Deutsch |
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19.10.2026 - 08:30, Verhandlungsbeginn Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2026.45 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaft gegen A. wegen In Umlaufsetzens falschen Geldes (Art. 242 i.V.m. Art. 250 StGB), teilweise als Gehilfe dazu (Art. 242 i.V.m. Art. 25 und Art. 250 StGB), Betrugs (Art. 146 Abs. 1 StGB), teilweise als Gehilfe dazu (Art. 146 Abs. 1 i.V.m. Art. 25 StGB) und teilweise versucht (Art. 146 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 StGB), Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 StGB), Fälschung von Ausweisen (Art. 252 i.V.m. Art. 255 StGB), Vergehens gegen das Waffengesetz (Art. 33 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 7 Abs. 1 WG und Art. 12 Abs. 1 lit. f WV) sowie Ausübung einer Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung (Art. 115 Abs. 1 lit. c AlG). Abgekürztes Verfahren (Art. 358 ff. StPO). Bemerkungen A. wird vorgeworfen, zwischen Mai und Oktober 2025 insgesamt 239 gefälschte 100-USD-Banknoten in Umlauf gebracht oder dies versucht zu haben, und anschliessend den auf diese Weise erlangten Deliktserlös durch Überweisungen an Dritte gewaschen zu haben. Zudem wird A. vorgeworfen, mit einem gefälschten Reisepass in die Schweiz eingereist zu sein, wo er ohne Bewilligung einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sein soll. Schliesslich soll er einen Schlagstock besessen haben, obwohl ihm der Besitz eines solchen Gegenstands aufgrund seiner Staatsangehörigkeit untersagt gewesen sein soll. Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht Sprache: Französisch |
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26.10.2026 - 10:00, Verhandlungsbeginn I Gerichtssaal 27.10.2026, Entscheidverkündung II Gerichtssaal |
Fall: SK.2026.6 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. und B. wegen Unterstützung einer terroristischen Organisation (Art. 260ter Abs. 1 lit. a Ziff. 2 in Verbindung mit lit. b StGB) und unrechtmäßigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe (Art. 148a Abs. 1 StGB). Bemerkungen A. und B. wird vorgeworfen, zwischen dem 22. Oktober 2021 und dem 4. Juni 2022 die terroristische Organisation «Islamischer Staat» sowie zwischen dem 5. November 2021 und dem 12. November 2021 die terroristische Organisation «Jabhat al-Nusra» durch die Verbreitung von Nasheeds unterstützt zu haben. B. wird zudem vorgeworfen, zwischen Oktober 2013 und dem 15. August 2025 unrechtmässig Leistungen der Sozialhilfe bezogen zu haben, indem sie eine Erwerbstätigkeit sowie Änderungen ihrer persönlichen oder familiären Situation nicht gemeldet haben soll. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Französisch |
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27.10.2026 - 08:30, Verhandlungsbeginn 28.10.2026, Fortsetzung der Verhandlung 29.10.2026, Fortsetzung der Verhandlung Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2026.7 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft und SBB AG (Privatklägerin) gegen A. wegen mehrfacher, teilweise versuchter ungetreuer Amtsführung (Art. 314 teilweise i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), gewerbsmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 StGB) bzw. mehrfachen, teilweise versuchten Betrugs (Art. 146 Abs. 1 teilweise i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), qualifizierter Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 i.V.m. Ziff. 2 lit. c StGB), mehrfacher Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 StGB), Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Art. 33 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 4 Abs. 1 lit. c WG); gegen B. wegen Gehilfenschaft zu mehrfachem, teilweise versuchtem Betrug (Art. 146 Abs. 1 i.V.m. Art. 25 und teilweise Art. 22 Abs. 1 StGB); gegen C., D. und E. wegen Gehilfenschaft zu mehrfacher ungetreuer Amtsführung (Art. 314 i.V.m. Art. 25 StGB), Gehilfenschaft zu gewerbsmässigem Betrug (Art. 146 Abs. 1 und 2 i.V.m. Art. 25 StGB), qualifizierter Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 i.V.m. Ziff. 2 lit. c StGB). Bemerkungen A. wird zur Hauptsache vorgeworfen, er habe in der Zeit von April 2011 bis November 2024 als Abteilungsleiter bei der SBB wiederholt fiktive Rechnungen für nicht erbrachte bzw. nicht benötigte Leistungen eingereicht; dadurch habe er der SBB einen Schaden von über Fr. 5 Mio. zugefügt und sich und Dritte im entsprechenden Umfang unrechtmässig bereichert. B., C., D. und E. sollen A. bei der Abwicklung der inkriminierten Geschäfte mit der SBB Hilfe geleistet haben, namentlich indem sie A. Gesellschaften zur Verfügung gestellt hätten, über welche die Gelder geflossen seien. A., C., D. und E. sollen sodann mit einem Teil der durch die vorgeworfenen Straftaten erlangten Vermögenswerte gewerbsmässige Geldwäscherei betrieben haben. Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht Sprache: Deutsch |
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30.10.2026 - 11:15, Verhandlungsbeginn Ort: II Gerichtssaal |
Fall: SK.2026.39 Art der Delikte Hauptverhandlung im abgekürzten Verfahren in der Strafsache Bundesanwaltschaft und Privatklägerschaften C. und D. gegen A. wegen gewerbsmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 2 StGB) und gewerbsmässigen Check- und Kreditkartenmissbrauchs (Art. 148 Abs. 2 StBG); gegen B. wegen gewerbsmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 2 StGB), gewerbsmässigen Check- und Kreditkartenmissbrauchs (Art. 148 Abs. 2 StBG) sowie Widerhandlung gegen das AIG (Art. 115 Abs. 1 lit. a AIG). Bemerkungen A. und B. wird vorgeworfen, bei Flügen an Bord von Flugzeugen der Fluggesellschaften C. und D. zwischen dem 12. Dezember 2024 und dem 13. März 2026 im Fall von A. und zwischen dem 12. und 13. Dezember 2024 sowie zwischen dem 1. September 2025 und dem 13. März 2026 im Fall von B. das Personal dieser Fluggesellschaften hinsichtlich ihrer Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft arglistig getäuscht zu haben, indem sie vorsätzlich mehrere nicht gedeckte Debitkarten verwendet hätten. A. und B. hätten dabei wissentlich das Fehlen einer Kaufüberprüfung an Bord eines Flugzeugs ausgenützt, um Vermögensvorteile (Zigaretten, Kosmetikartikel, Lederwaren und Schmuck, Uhren, Essen und Getränke) zum Nachteil der Unternehmen E. und F. zu erlangen, und zwar in Höhe von insgesamt CHF 34'373.98 im Fall von A. und CHF 23'900.50 im Fall von B. Darüber hinaus hätten A. und B. durch dieses Vorgehen die finanziellen Interessen der Emissionsgesellschaften verletzt, die ihnen Debitkarten für den Betrag von total CHF 1’029.10 ausgestellt hätten. Schliesslich wird B. vorgeworfen, am 13. März 2026 illegal in die Schweiz eingereist zu sein. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Französisch |
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05.11.2026 - 09:15, Verhandlungsbeginn Ort: II Gerichtssaal |
Fall: SK.2026.43 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. und B. wegen In Umlaufsetzens falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 StGB). Bemerkungen A. und B. wird vorgeworfen, sie hätten zusammen am 19. Januar 2025 in der Tankstelle C. in Zürich diverse Artikel im Betrag von CHF 21.05 eingekauft und an der Kasse mit einer gefälschten EUR 50.00 Banknote bezahlt. Dadurch hätten sie eine unechte Banknote als echt in Umlauf gesetzt. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Deutsch |
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10.11.2026 - 14:00, Entscheidverkündung Ort: I Gerichtssaal |
Fall: SK.2025.21 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB), Hehlerei (Art. 160 StGB), Einführen, Erwerben, Lagern falschen Geldes (Art. 244 StGB i.V.m. Art. 250 StGB) sowie wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Art. 33 WG) und das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 BetmG). Bemerkungen A. wird vorgeworfen, sich ab 2001 bis Juli 2020 an der kriminellen Mafia-Organisation 'Ndrangheta beteiligt und diese unterstützt zu haben. Konkret soll er in der Schweiz als Mitglied und Vertrauensperson für die Wahrung der Interessen der 'Ndrangheta tätig gewesen sein, indem er enge Beziehungen zu deren Führungskadern unterhalten und diesen sowohl bei der Ausführung illegaler als auch legaler Handlungen uneingeschränkte Unterstützung angeboten habe, um zu unrechtmässiger sowie rechtmässiger finanzieller und persönlicher Ziele der kriminellen Organisation beizutragen. Der Beschuldigte habe namentlich Befehle der Clanführung ausgeführt oder ausführen lassen, dieser sowie weiteren Clanmitgliedern logistische Unterstützung gewährt, Bargeldtransfers von der Schweiz nach Italien vorgenommen, in der Schweiz als Vermittler im Betäubungsmittelhandel agiert, den unerlaubten Handel mit Waffen und Munition gefördert, Personen für die Ausführung von Handlungen rekrutiert und Vermögenswerte, über die der Clan verfügt habe, verschleiert. Überdies wird dem Beschuldigten vorgeworfen, ein «Locale» der 'Ndrangheta unterstützt zu haben. A. wird ferner vorgeworfen, im Rahmen illegaler Betäubungsmittelgeschäfte wiederholt Vorbereitungshandlungen vorgenommen zu haben, die darauf abzielten, anderen auf sonstige Weise Betäubungsmittel verschiedener Art zum Verkauf zu verschaffen; Waffen und Munition eingeführt, besessen, veräussert, Drittpersonen angeboten, nach Italien exportiert und seine Vermittlerdienste für deren Verkauf angeboten zu haben; gefälschte Banknoten eingeführt, gelagert und Drittpersonen angeboten zu haben, um diese in der Schweiz in Umlauf zu setzen, und bei der Veräusserung mindestens einer von ihm erworbenen oder ihm geschenkten Waffe behilflich gewesen zu sein, von der er gewusst habe oder hätte annehmen müssen, dass sie durch einen Dritten mittels einer Vermögensstraftat erlangt worden war. Spruchkörper: Strafkammer, Kollegialgericht Sprache: Italienisch |
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25.11.2026 - 09:00, Verhandlungsbeginn Ort: II Gerichtssaal |
Fall: SK.2026.29 Art der Delikte Hauptverhandlung in der Strafsache Bundesanwaltschaft gegen A. wegen Unterstützung von zwei terroristischen Organisationen (Art. 260ter Abs. 1 lit. a Ziff. 2 i.V.m. lit. b StGB) und wegen mehrfachen Besitzes von Gewaltdarstellungen (Art. 135 Abs. 2 StGB). Bemerkungen A. wird vorgeworfen, die verbotene terroristische Organisation «Islamischer Staat» (IS) im Januar 2022 durch eine Überweisung finanziell unterstützt zu haben. Darüber hinaus soll er im Zeitraum von August 2023 bis März 2024 Propaganda für den IS betrieben haben, indem er Nachrichten, Bilder, Links und Videos verschickt habe, um zwei Personen von der IS-Ideologie zu überzeugen oder in ihrer Gesinnung zu bestärken. Aus demselben Grund soll A. im November 2023 eine Bilddatei der ebenfalls verbotenen terroristischen Organisation «Al-Qaïda» an eine Person versandt haben. Schliesslich wird A. der Besitz von fünfzehn Bildern und sechs Videoaufnahmen mit Gewalttätigkeiten gegen Erwachsene zur Last gelegt. Spruchkörper: Strafkammer, Einzelrichter Sprache: Deutsch |