Besuch der Gerichtsverhandlungen
Die Gerichtsverhandlungen vor dem Bundesstrafgericht sind mit Ausnahme der Beratungen öffentlich. Die Anzahl der Zuschauerplätze im Gerichtssaal ist beschränkt.
Daten und Zeiten allfälliger Gerichtsverhandlungen finden Sie unter der Rubrik Verhandlungstermine.
Sofern Sie einer Gerichtsverhandlung als Zuschauer oder Zuschauerin beiwohnen möchten, werden Sie gebeten, sich bitte rund 15 Minuten vor Verhandlungsbeginn bei der Loge des Gerichts, an der Viale Stefano Franscini 7 in Bellinzona einzufinden.
Die Mitnahme eines Identitätsdokuments ist erforderlich.
Für den Zutritt zum Gericht ist eine angemessene Kleidung erforderlich.
Während der Verhandlung ist es gerichtsexternen Personen untersagt, Ton- oder Bildaufzeichnungen zu erstellen.